KfW-Sonderprogramm bis Jahresende 2021 verlängert
Gemäß einer gemeinsamen Pressemitteilung der Bundesministerien für Wirtschaft und Energie sowie der Finanzen und der KfW verlängern die Bundesregierung und die KfW das KfW-Sonderprogramm inklusive des KfW-Schnellkredits bis 31.12.2021.
Zudem werden ab 1.04.2021 die Kreditobergrenzen erhöht.
Im KfW-Schnellkredit betragen die künftigen Obergrenzen:
-für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten 1,8 Mio. EUR
-für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten 1,125 Mio. EUR
-für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten 675.000 EUR
Die maximale Kreditobergrenze je o.g. Gruppe von 25 % des Jahresumsatzes 2019 wird beibehalten.
Von der KfW werden die Maßnahmen zum 1.04.2021 umgesetzt.
Die KfW-Corona-Hilfe steht Unternehmen zur Verfügung, die gemäß den Vorgaben entsprechend nachweislich vor Ausbruch der Corona-Krise noch nicht in Schwierigkeiten waren. Eine Finanzierung von Unternehmen in Schwierigkeiten oder ohne tragfähiges Geschäftsmodell ist ausgeschlossen.