KfW-Sonderprogramm bis Jahresende 2021 verlängert

                      

 

 

Gemäß einer gemeinsamen Pressemitteilung der Bundesministerien für Wirtschaft und Energie sowie der Finanzen und der KfW verlängern die Bundesregierung und die KfW das KfW-Sonderprogramm inklusive des KfW-Schnellkredits bis 31.12.2021.

 

Zudem werden ab 1.04.2021 die Kreditobergrenzen erhöht.

 

Im KfW-Schnellkredit betragen die künftigen Obergrenzen:

 

-für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten 1,8     Mio. EUR

-für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten 1,125 Mio. EUR

-für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten         675.000 EUR

 

Die maximale Kreditobergrenze je o.g. Gruppe von 25 % des Jahresumsatzes 2019 wird beibehalten.

 

Von der KfW werden die Maßnahmen zum 1.04.2021 umgesetzt.

 

Die KfW-Corona-Hilfe steht Unternehmen zur Verfügung, die gemäß den Vorgaben entsprechend nachweislich vor Ausbruch der Corona-Krise noch nicht in Schwierigkeiten waren. Eine Finanzierung von Unternehmen in Schwierigkeiten oder ohne tragfähiges Geschäftsmodell ist ausgeschlossen.