Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III ist gestartet

                      

 

Über die bundesweit einheitliche Plattform https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/ erfolgt die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III.

 

Vom aktuellen Teil-Lockdown und der Corona-Pandemie stark betroffene Unternehmen können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro erhalten, die nicht zurückgezahlt werden muss.

 

Ab März 2021 wird die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder erfolgen. Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 EUR pro Fördermonat erhalten.

 

Für weitere Informationen und Details verweisen wir auf die Internetseite des BMWi

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