Trotz Lockdown: Wir sind ab 04.01.2021 für Sie in gewohntem Umfang erreichbar!                        

Wichtige Änderungen zum 01.01.2021:

 

  • Die zeitlich begrenzte Absenkung der Mehrwertsteuer endet zum 31.12.2020, ab 01. Januar gelten wieder die alten Sätze. Die anteilige Mietsonderzahlung für Leasingverträge muss nachversteuert werden.

 

  • Elektromobilität: Neue Richtlinien für Umweltbonus

Die neue Richtlinie zur Förderung der Elektromobilität („Umweltbonus-Richtlinie“) ist am 16. November 2020 in Kraft getreten. Die bereits im Juli 2020 veröffentlichte Umweltbonus-Richtlinie war auf Druck der Wirtschaft und der Verbände nochmals überarbeitet worden und soll nun den Bedürfnissen der Praxis noch besser entsprechen. Der BDL Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. hatte sich nachdrücklich für die bessere Förderung von Leasing bei der Förderung von Elektromobilität ausgesprochen. „Das Ziel, Elektrofahrzeuge noch stärker zu fördern, hakt leider an zahlreichen Umsetzungsfragen in der Praxis, die der Gesetzgeber nicht optimal gelöst hat“, kritisiert Dr. Claudia Conen, Hauptgeschäftsführerin des BDL.

Wesentliche Neuerungen bei der Förderung von Elektrofahrzeugen sind gestaffelte Fördersätze beim Leasing sowie die Möglichkeit, den Umweltbonus mit einer weiteren öffentlichen Förderung zu kombinieren. Insbesondere die im Sommer gestrichene Möglichkeit, verschiedene Förderprogramme passgenau zu ergänzen (Kumulationsverbot) hatten der BDL zusammen mit den Leasing-Gesellschaften scharf kritisiert. Mit der neuen Richtlinie wird beim Leasing die Höhe der Förderung abhängig von der Leasing-Dauer gestaffelt. Leasing-Verträge mit einer Laufzeit ab 23 Monaten erhalten weiterhin die volle Förderung. Bei kürzeren Vertragslaufzeiten wird die Förderung entsprechend angepasst.

 

Die neue Richtlinie lässt nun die Kombination folgender Förderprogramme wieder zu:

 

– Elektromobilität und Markthochlauf NIP2 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und

 

– Sofortprogramm „Saubere Luft“ sowie Flottenaustauschprogramm „Sozial und Mobil“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

 

Weitere Informationen auf der Website des BAFA

 

  • Corona-Hilfspaket 3: In der Corona-Krise dürfen Unternehmen und Solo-Selbstständige mit einem weiteren Hilfspaket von 22 Milliarden Euro bis Ende Juni 2021 rechnen. Dabei handelt es sich um den geschätzten Umfang für die Überbrückungshilfe III, die von Januar bis Ende Juni 2021 geplant ist.

Außerdem hat die große Koalition die Hilfen für den Lockdown-Monat November konkretisiert. Die werden sich auf 14 Milliarden Euro belaufen. Die „Novemberhilfe“ soll die Umsatzeinbußen während des Teil-Lockdowns ausgleichen. Bisher stand ein Volumen von etwa zehn Milliarden Euro im Raum. Zudem wurde nun festgelegt, dass auch Beherbergungsbetriebe und Veranstaltungsstätten als direkt betroffene Unternehmen antragsberechtigt sind. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums und des Finanzministeriums wird damit sichergestellt, dass auch Pensionen, Jugendherbergen und Konzerthallen die Unterstützung erhalten können.

Auch für die von den zusätzlichen Schließungsentscheidungen vom 13.12.2020 betroffenen Unternehmen werden Zuschüsse zu den Fixkosten bezahlt.

Dazu wird die ausgeweitete und bis Ende Juni 2021 geltende Überbrückungshilfe 3 angepasst und nochmals verbessert