Die Bundesregierung verdoppelt den Anteil für E-Fahrzeuge (…)
Bis zum Jahresende 2021 erhält man gemäß Beschluss der Bundesregierung im Zuge des Corona-Konjunkturpakets einen verdoppelten Anteil der Förderung vom Bund.
Bei einem Nettolistenpreis bis zu EUR 40.000 für neue Elektrofahrzeuge beträgt die Förderung somit EUR 9.000, der Anteil vom Bund beläuft sich auf EUR 6.000 und der Eigenanteil der Autohersteller bleibt bei EUR 3.000. Im gleichen Preissegment erhöht sich bei Plug-in-Hybriden die Fördersumme auf EUR 6.750.
Bei einem Elektro-Neuwagen ab EUR 40.000 Nettolistenpreis erhöht sich die Gesamtförderung auf EUR 7.500, bei Plug-in-Hybriden auf EUR 5.625.
Ab einem Neupreis von netto EUR 65.000 ist Schluss mit der Förderung.
Förderfähig sind folgende Fahrzeuge:
Für den Erhalt der Innovationsprämie gelten außerdem folgende Voraussetzungen:
Der entsprechende Antrag für den Umweltbonus kann online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgerufen werden.
Förderfähig sind ebenfalls junge Gebrauchtfahrzeuge mit einer Haltedauer von mindestens 4 und maximal 8 Monaten und mit einer maximalen Laufleistung von 8.000 km. Dies dürfte meist auf Vorführfahrzeuge zutreffen.
Ebenfalls zu berücksichtigen sind Steuervorteile für E-Autos neben der direkten Förderung beim Kauf.
Batterieelektrische Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2020 zugelassen werden, sind zehn Jahre lang von der KFZ-Steuer befreit. Für Plug-in-Hybride gilt diese Befreiung nicht!
Seit Anfang 2019 gibt es eine neue Dienstwagenregelung für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride: hier werden pauschal nur 0,5 % des Listenpreises versteuert und auch das Laden des Autos beim Arbeitgeber muss nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden.