Aktuelle Corona Hilfen
Überbrückungshilfe II bis Dezember 2020
Im Oktober wurde durch die Bundesregierung eine Fortsetzung des Überbrückungshilfeprogramms gestartet. Dafür stehen insgesamt rd. 25 Milliarden Euro zur Verfügung.
Für den Zeitraum September 2020 bis Dezember 2020 sind nicht rückzahlbare Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten vorgehen, jetzt zu deutlich erweiterten Konditionen.
Es soll Betrieben und Solo-Selbständigen geholfen werden, die ihre Fixkosten wegen starker Umsatzeinbrüche nicht tragen können. Allen voran denjenigen, deren Geschäfte durch die aktuellen behördlichen Auflagen gehemmt oder geschlossen sind, wie z. B. Reisebüros, Hotels, Gastronomen, Messebauer und Kulturschaffende.
Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, die in 2020 im Vergleich zu 2019 Umsatzeinbrüche von mindestens 30 % im Durchschnitt für den Zeitraum April bis August 2020 verzeichnen. Ferner werden Betriebe unterstützt, deren Umsätze an zwei aufeinander folgenden Monaten in diesem Zeitraum um mehr als 50 % zurückgegangen sind.
Wirtschaftshilfen für November 2020
Der Bund und die Länder haben außerordentliche Wirtschaftshilfen in Höhe von bis zu 10 Milliarden Euro beschlossen. Für die temporäre Schließung im November 2020 erhalten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und weitere Einrichtungen eine einmalige Kostenpauschale.
Der Erstattungsbetrag beträgt 75 % des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im Monat November 2019 und wird bis zu einer Obergrenze von 1 Mio. Euro gewährt, soweit der bestehende beihilferechtliche Spielraum (EU-Kleinhilfenregelung) dies zulässt. Auch junge Unternehmen werden unterstützt.
Solo-Selbständige erhalten einen Förderhöchstsatz von 5.000,– Euro und sind direkt antragsberechtigt.
Ansonsten kann die Antragstellung, wie bei der Überbrückungshilfe, durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer o. ä. erfolgen.